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o. J. o. O. Nach 1242.

Boleslaw Herzog von Schlesien und Polen giebt dem Kämmerer S. und dem Unterkämmerer J. zu wissen, dass er dem Abte von St. Vincenz von 12 seiner Ministerialen die solucio vaccarum erlassen hat, quorum ministerialium sunt in Wratislaviensi Castro VI., in Recen (Ritschen bei Brieg) IV. et in Nemci (Nimptsch) II., deren Dienste fortan der Abt allein haben soll.

O. Z.


Or. im Staatsarchive zu Breslau Vincenzstift 4. Von dem unteren Rande der winzigen Urk. ist ein Streifen eingeschnitten, wie zur Befestigung eines Siegels, doch ist nicht die geringste Spur mehr erkennbar, dass an der Urkunde je ein Siegel gehangen hat. Es ist dies die bereits o. unter No. 68 erwähnte Urkunde, bei der nähere Betrachtung doch lieber an Boleslaw II. als an Boleslaw Altus denken lässt.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.